In der Kunst, eine völlig nichtssagende Überschirft zu wählen setzt  dieser Beitrag neue Standards. Heisst Du “Christian” und wirst von  Deinen Freunden “Kiki” genannt? Dann reise nie auf die Phillippinen –  dort ist es die Bezeichnung der Vagina.


Hier geht es leider um ein ernstes Thema: Kindesmissbrauch und Kiffer.  Seht ihr den Zusammenhang?

Ich schon: Während Polizei und Justiz nicht mit der Jagd auf „a“ belastet, bliebe mehr Zeit für „b“!


Konservative Kräfte setzen „a“ =Kindersmissbrauch und wollen „b“ stärker  bekämpfen. Mit „a“ werden weitreichendere Befugnisse der  Ermittlungsbehörden, z.B. Staatstrojaner und Chatkontrolle begründet, „b“  ist der Untergang des Abendlandes. Wo wären Wir, wenn Kiffen legal wäre?  Die Zahl der Alkoholiker würde sinken und die Konsumenten könnten ihren  Konsum durch eigenen Anbau decken.

Wer soll dann noch Geld daran verdienen? Dass gilt es zu verhindern! Wo Geld verdient wird, da finden  unsere konservativen Politiker auch Mittel und Wege, davon zu  profitieren: Parteispenden, Geschäftpartnerschaften, Berater- und  Vermittlerentgelte, Aufsichtsratsposten, …


Was würde passieren, wenn Kiffen plötzlich kein Straftatbestand wäre?  Wie viel Zeit wäre dann für a (und c, d mit c=Korruption und  d=Wirtschaftskriminalität)?


Die Bekämpfung der Kinderschänder scheitert nicht an zu geringen  Befugnissen der Ermittlungsbehörden. Sie scheitert an einer zu geringen  und zu gering qualifizierten Personaldecke. Um Netzwerke zu enttarnen  müssen die gesicherten Beweise (Asservate) ausgewertet werden. Dieses  dauert – welch ein Wunder – Jahre.


Vor der Bundestagswahl sollten auch wir Niedersachsen schauen, wie ein Kanzlerkandidat, der bereits Landesvater ist, sich diesen Themen annimmt: Werfen wir einen Blick auf NRW, wo ein erzkatholischer  Ministerpräsident aktuell an den Schalthebeln der Macht sitzt. (Ob sein  tief verwurzeltes Katholikentum ein weiterer Grund ist, Ermittlungen  gegen Kinderschänder zu verhindern – wer weiß das schon?)

Dort gibt es eine Stabsstelle Kinderpornographie. Im aktuellen  Bericht „Revision der kriminalpolizeilichen Bearbeitung von sexuellem  Missbrauch an Kindern und Kinderpornografie“ finden sich interessante  Informationen. [1]
Im folgenden zitiere ich die Fakten des Kapitels 4.2. Belastungsanalysen der Kreispolizeibehörden: 1,245 Petabyte Daten in 744 Verfahren mit gesicherten und aufbereiteten Daten. 557 nicht vollstreckte Durchsuchungsbeschlüsse, davon 85 älter als drei Monate. … Von den 1.895 Verfahren waren zum Stichtag 228 Verfahren in der kriminalistischen Auswertung (12,03%). …Von den 1.895 Verfahren waren zum Stichtag 1.151 Verfahren noch nicht gesichert und aufbereitet. Unter  Einrechnung der ausstehenden 557 Durchsuchungsbeschlüsse, waren  insoweit Sicherungen und Aufbereitungen von IT-Daten in mehr als 500 Verfahren noch nicht erfolgt, was auf „Engpässe“ auch bei der dafür zuständigen IT-Ermittlungsunterstützung in den Kreispolizeibehörden hindeutet.


88% der Kinderschänder werden nicht verfolgt, weil Personal fehlt? Und das soll gelöst werden, indem der Bürger stärker überwacht wird? 


Wie viele Polizisten arbeiten daran? Der Bericht verrät es: 104,76  eingesetzte Stellenanteile in den Kreispolizeibehörden zur Befassung. Also nicht einmal 105 Personen (und da dürfte anteilig sogar der Parkplatzwächter der  Dienststelle mit eingerechnet sein). In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre  Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und 3 Landesoberbehörden mit circa  56.000 Beschäftigten, davon mehr als 40.000 Polizeibeamtinnen und  -beamten wahr. [2]


105 von 56000 beschäftigen sich also mit einem Straftatbestand, der  immer wieder für massive Einschränkung unserer Persönlichkeitsrechte herangezogen wird – also etwa 2 von 1000. So wichtig ist den  Verantwortlichen also die Verfolgung der Kinderschänder: 0,2%! Das gibt  Lob vom Bischof!


Sieht es in Niedersachsen besser aus? Jain. Natürlich setzt Niedersachsen auch lieber auf Strafverschärfung und Befugnisserweiterungen der Ermittlungsbehörden. [3] Immerhin werden hier (wenn auch nur in geringen Umfang) Planstellen geschaffen: „Die Landesregierung hat dementsprechend im Haushaltsplanentwurf 2021  drei zusätzliche Stellen bei den Staatsanwaltschaften für die Bekämpfung  sexuellen Missbrauchs und zwei zusätzliche Stellen für die  Zentralstelle für die Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer  oder sonst jugendgefährdender Schriften vorgesehen – sowie darüber hinaus 20 zusätzliche Richterstellen.“ [4] Derweil hat Niedersachsen das Problem erkannt und das Projekt „Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch“ gestartet. [5] In Niedersachsen werden, laut Angabe der Polizei, alle gefundenen Datenträger ausgewertet. Das ist auch notwendig, 2018 lag Niedersachsen mit 22 Fällen pro 100.000 Einwohner im Ländervergleich an vorderster Stelle [7]

Um den a/b-Vergleich abzuschliessen müssen wir jetzt noch wissen, wie  viel Personal bei der Polizei durch die Jagd auf Kiffer gebunden wird.  Es ist schwer, hier belastbare Zahlen zu liefern, da jeder  Streifenpolizist einen Anteil seiner Arbeitszeit dafür aufwendet. Ein  Indikator dürfte aber die Zahl der Staatsanwaltlichen Ermittlungen sein:  


2019 gab es 4.900.000 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. [6]  Davon 429 444 im Bereich der Betäubungsmittelverstöße – das entspricht  8,7%. (davon 34.054  auf schwere Verstöße, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr vorsieht und 395.390, also mehr als das Zehnfache auf Bagatelldelikte – also z.B. Kiffen). [8]
Dass zwischen 8,7% und 0,2% eine recht offensichtliche Diskrepanz liegt –  geschenkt. Warum sollte man Canabis frei geben und die freigesetzten Ressourcen anders einsetzen? Es entfiele die Rechtfertigung für  Staatstrojaner und ähnliches und die Kirche wäre auch “not amused” –  also: who cares…


Fazit: Bundesweit werden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetzt mit erheblichem Personal- und Materialeinsatz verfolgt. Der Nutzen für die Gesellschaft ist fraglich. Nur ein Bruchteil der Mittel werden für andere, schwere Straftaten – Kindesmißbrauch – bereitgestellt. 0,2% vs. 8,7% – s.o. – auch wenn diese Zahlen aufgrund ihrer unterschiedlichen Erfassung nicht belastbar sind, sind sie immerhin ein Indikator. Stattdessen werden dem Staat immer mehr Überwachungsbefugnisse an die Hand gegeben, die die Grundrechte der Bürger einschränken. Am Beispiel NRW lässt sich gut erkennen, was wir von einen Kanzler Laschet zu erwarten hätten.

[1] https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/abschlussberichtkipost.pdf

[2] https://polizei.nrw/artikel/organisation-der-polizei-nrw

[3] https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/rede-der-niedersachsischen-justizministerin-barbara-havliza-zu-strafrecht-verscharfen-kindesmissbrauch-ist-ein-verbrechen-190030.html

[4] https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/sexuellen-missbrauch-von-kindern-effektiv-bekampfen-wir-stehen-in-der-pflicht-kindesmissbrauch-wirksam-bekampfen-verjahrungsregel-aufheben-sexuellen-kindesmissbrauch-bekampfen-praventionsarbeit-verbessern-tater-konsequent-verfolgen-192495.html

[5] https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/projekt-gemeinsam-gegen-sexuellen-missbrauch-197574.html

[6]  https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/08/PD20_321_243.html;jsessionid=BB7D9909FD4EA2C0578926E4F503856C.live731

[7] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Kindesmissbrauch-Zahlen-in-Niedersachsen-steigen,kindesmissbrauch342.html[8] https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/staatsanwaltschaften-2100260197004.pdf?__blob=publicationFile

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