Sehr geehrter Herr Franziskus,

ich lebe in ehelicher Gemeinschaft mit meiner lieben Frau. Diese ist jetzt schwanger geworden, obwohl ich sterilisiert bin.

Im Rahmen einer eindringlichen Befragung räumte sie ein, dass Gott zu ihr gesprochen habe und sie als Mutter seiner Tochter auserwählt habe. Das Geschlecht des Kindes wurde inzwischen per Ultraschalluntersuchung bestätigt.

Ob es sich bei der Befruchtung um einvernehmlichen Beischlaf gehandelt hat, fällt mir schwer zu beurteilen, da meine Frau im Schlaf vermutlich nicht entscheidungsfähig ist. Sie ist aber bereit, auf eine Anzeige zu verzichten, sofern die Kirche folgende Bedingungen als weltliche Vertretung des Kindsvaters erfüllt:

– Anerkennung der Vaterschaft

– Zahlung von Alimenten

– Zuspruch sämtlicher Urheber- und Veröffentlichungsrechte des Neueren Testaments 3.0

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir kein gemeinschaftliches Sorgerecht akzeptieren können, da sich in Ihren Reihen Missbrauchsfälle häufen, dessen Aufklärung Sie regelmäßig verhindern.

Auch bei der Auswahl des Namens beabsichtigen wir nicht, Ihnen ein Mitspracherecht einzuräumen. Unsere Tochter wird den Namen Cindy-Chantal bekommen.

Wir gehen davon aus, dass unsere Tochter als Messia und Halbschwester Jesu Ihnen helfen wird, die Kirche zu reformieren und die dringend überfällige Gleichstellung der Frau voranzutreiben.

Gerne sind wir – natürlich erst nach der Geburt – bereit, Ihnen DNA-Proben von Mutter und Tochter zukommen zu lassen. Mit Hilfe moderner wissenschaftlicher Methoden ist es möglich, die DNA der Mutter von der DNA der Tochter abzuziehen, so dass die DNA des Kindsvaters bleibt – Sie hätten dann die DNA Gottes zu Ihrer freien Verwendung. So könnten Sie ihn z.B. zum Zwecke der persönlichen Konsultation Klonen oder die vervielfältigte DNA in zahlreiche Spendereizellen einsetzen um die Verbreitung von Gottes willen durch seine vielfältige Präsenz, z.B. in den Medien, zu erhöhen.

Außerdem hätten Sie dann endlich die Gelegenheit, zahlreiche Reliquien, die angeblich mit dem Blut Cindy-Chantals Halbbruders benetzt sind, auf ihre Echtheit zu überprüfen.

Vermutlich wird Cindy-Chantal auch Anspruch auf Ihren Dienstposten erheben. Da Sie aber schon alt sind, werden Sie den Posten sicher noch weiter kommissarisch ausüben dürfen, bis unsere Tochter volljährig ist. Bei der Auswahl von Führungspersonal – die Ernennung von Kardinälen – bitten wir uns als die Gesetzlichen Vertreter der Tochter Gottes und damit auch der zukünftigen Päpstin, schon jetzt um ein Vetorecht.

Mit freundlichen Grüßen

Boris Ksoll

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