Zugang zu Informationen ist ein demokratisches Grundrecht. Dabei gibt es besondere Arten von Informationen von denen ich berichten will:
1) Rechtsnormen
Für uns Bürger gelten die Gesetze von Bund und Ländern. Diese werden von den zuständigen Ministerien in Verordnungen umgesetzt.
Eine „Etage“ tiefer werden in den einzelnen Behörden die Verordnungen umgesetzt in Verwaltungsvorschriften, daraus entstehen dann z.B. Anweisungen und Arbeitshilfen für die Mitarbeiter einer Behörde.
Bis wohin aber kann der einzelne Bürger diese Rechtsnormen nachlesen?
2) Beschlüsse
Beschlüsse werden gefällt, z.B. durch Einzelpersonen (Sachbearbeiter, Landrat,…) oder in Gremien (Kreisrat, Ausschüsse, …). Diese werden zu Anweisungen, Verfügungen, Vertragsabschlüssen, Bescheiden, …
Nicht alle Beschlüsse sind dem Bürger zugänglich.
3) Ergebnisse
Beschlüsse beruhen auf zuvor gesammelten Ergebnissen.
Das können statistische Erhebungen sein, Bodenanalysen, Befragungen, … eben alles was für eine Entscheidungsfindung wichtig sein kann.
Nur ein transparenter Staat verdient 100% Vertrauen. Der Bürger hingegen hat ein Recht auf sein Privatleben – dazu gehört die Kontrolle über seine Daten. Je totalitärer ein Staat ist, desto mehr vertauschen sich hier die Positionen.
Als Bürger haben wir deshalb die Aufgabe, unserem Staat auf die Finger zu schauen, manchmal auch zu hauen. (Wer hat gerade Provisionen für Maskenverkäufe bekommen?)
Das dafür notwendige Werkzeug ist das Informationsfreiheitsgesetz. Jeder Bürger soll Fragen an den Staat – also auch an alle Behörden – richten können und Antworten bekommen. Wichtig ist, dass der Bürger seine Anfrage nicht begründen muss.
Unser Innenministerium (Bund) formuliert dies wie folgt:
Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannrecht). Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird nicht verlangt.
Natürlich gibt es Ausnahmen, also Informationen, die der Staat nicht herausgeben darf. Diese Ausnahmen sollen aber nur in ganz besonderen Fällen gelten. (Geheimdienste etc.)
Der Informationsanspruch kann beschränkt sein, insbesondere durch öffentliche und private Belange der … . Ausnahmegründe muss die Behörde darlegen.
Und manchmal wird von Seiten der Behörde versucht, die Auskunftspflicht mit Hilfe von Kosten für den Fragesteller zu umgehen.
Informationen können kostenpflichtig sein. Die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) des Bundesministeriums des Innern regelt Einzelheiten.
Besonders kreative Behörden verzögern die Herausgabe noch z.B. mit Hilfe des Urheberrechts oder indem der Fragesteller erst einmal seine Identität und ggf.
auch seine deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen muss. Manche Behörden antworten einfach gar nicht.
Für diese speziellen Fälle empfehle ich, die Frage über
zu stellen.
Auf diesem Weg kann der Bürger das Erfragen, was ihn Interessiert. Beispiele für solche Anfragen sind:
- Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen des Bundesamtes für …
- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für…
- Den Protokollanteil zum TOP LKW-Verbotszonen und die zugehörigeDrucksache zu LKW-Verbotszonen, …
- Alle Weisungen und Arbeitshilfen der Ausländerbehörde…
Aber wir Niedersachsen haben ein Problem!
Niedersachsen hat kein Informationsfreiheitsgesetz! Damit ist Niedersachsen zusammen mit Bayern und Sachsen ein Kandidat im Rennen um die rote Laterne: Welches Bundesland bekommt als letztes ein Informationsfreiheitsgesetz?Dabei ist die Formulierung eines solchen Gesetzes keine schwarze Kunst. Der Bund hat eines und 13 Bundesländer auch. Da es sich hierbei nicht um die Erstellung einer Doktorarbeit handelt ist es ausdrücklich erlaubt, bei den anderen Bundesländern nachzusehen und bewährtes einfach zu kopieren.Herr Althusmann, ich weiss, dass Sie es können!Ein Informationsfreiheitsgesetz liegt in Ihren Verantwortungsbereich – und wer liegt schon gerne hinter Bayern und Sachsen?Ach ja, die Gegenargumentation Ihres Amtsvorgängers, Herrn Schünemann dürfte sich mittlerweile erledigt haben:
Es gibt keinen Bedarf für ein solches Gesetz. Für die Bürgerinnen und Bürger ist damit kein wirklicher zusätzlicher Nutzen verbunden. In der Landesverwaltung und bei den Kommunen entstehen erheblicher Mehraufwand und weitere Kosten. Es ist daher kein Zufall, dass die meisten Bundesländer und der Bund kein Informationszugangsgesetz haben.
Die Zeit hat inzwischen Fakten geschaffen und wer zu spät kommt, den bestraft – naja, das wissen Sie ja schon.